„Begleitendes Fahren ab 17“ ist ein Modellversuch des Landes Niedersachsen.
Die Fahrausbildung ist vollständig zu durchlaufen,
und der Fahranfänger ist bereits in der Begleitphase verantwortlicher Fahrzeugführer. Begleiter müssen ein Mindestalter von 30 Jahren haben.
Der Begleiter besitzt keine Ausbildungsfunktion. Seine Rolle ist die eines Ansprechpartners, der durch seine Anwesenheit die Fahrweise festigt
und für Fragen zur Verfügung steht, ohne in das Fahrgeschehen einzugreifen. In einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung durch eine
qualifizierte Person oder Stelle soll er mit dem Modell und seinen Aufgaben vertraut gemacht werden. Selbstständiges Fahren soll, wie bisher, erst ab 18 Jahren möglich sein.
Mit der Ausbildung kann man selbstverständlich früher beginnen. Der Ablauf ist wie folgt:
Du meldest dich in unserer Fahrschule an und bekommst von uns einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Mit dem gehst du dann zur Führerscheinstelle bzw. zum Landratsamt,
je nachdem, wo dein Wohnsitz ist. Bei der Abgabe des Antrags musst du alle notwendigen Unterlagen dabei haben. Die Bearbeitung eines Antrags dauert ca. vier bis max. acht Wochen
(hängt vom Amt ab).
Erst wenn der Antrag bearbeitet ist, kannst du deine Prüfung machen. Der früheste Termin für eine theoretische Prüfung ist drei Monate vor Erreichen des
Mindestalters, der für eine praktische Prüfung ein Monat vor Erreichen des Mindestalters, in deinem Fall der 18. Geburtstag.
Ob du deinen Führerschein also bis zum 18. Geburtstag
hast, hängt davon ab, wann du deinen Antrag abgibst und wann du die erforderliche Anzahl theoretischer und praktischer Stunden absolviert hast.
Vom Gesetzgeber sind nur die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben, die sogenannten Sonderfahrten. Wichtig ist, dass diese Fahrten erst gegen Ende der Ausbildung
gemacht werden dürfen. Eine durchschnittliche Zahl von Fahrstunden ist nicht festgelegt.
Unsere Fahrschule hat selber ein Interesse daran, dass der Fahrschüler so wenige Fahrstunden
wie möglich benötigt. Dann sind unsere Fahrschüler zufrieden, und wir werden weiter empfohlen.
Nein. Eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn einer praktischen Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die theoretische und die praktische Ausbildung sind sinnvoll miteinander zu verknüpfen.
Wer zum ersten Mal einen Führerschein erhält, bekommt ihn zunächst auf Probe. Wer innerhalb der Probezeit von zwei Jahren gegen bestimmte verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt,
muss auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ausgenommen sind die Klassen L, M und T.
Führerschein ab 17: Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Mindestalter und Einwilligungserklärung für den Erziehungsberechtigten – werden in der Fahrschule sofort bei der Anmeldung erstellt
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – wird in der Fahrschule sofort bei der Anmeldung erstellt
Vorlage Personalausweis/ Reisepass
Lichtbild
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Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs